Kommunalwahlen in Emsbüren
am Sonntag, 12. September 2021, von 8.00 bis 18.00 UHR
Warum sollten wir wählen?
Nirgendwo sind die Chancen der Einwirkung auf die Politik so groß wie auf der kommunalen Ebene. Wer wählt, wirkt am politischen Entscheidungsprozess mit, übt direkt und indirekt Einfluss aus und vertritt seine bürgerlichen Interessen.
Was wird gewählt?
Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Emsbüren sind für den 12. September 2021 zu folgenden Wahlen aufgerufen:
• Direktwahl des Bürgermeisters
Es wird ein hauptamtlicher Bürgermeister gewählt.
• Kreistag für den Landkreis Emsland
Die Anzahl der Kreistagsabgeordneten ist abhängig von der Zahl der Einwohner im Kreisgebiet. Das Wahlgebiet ist in verschiedene Wahlbereiche unterteilt. Die Gemeinde Emsbüren bildet gemeinsam mit der Gemeinde Salzbergen und der Samtgemeinde Spelle einen Wahlbereich.
• Gemeinderat
Die Anzahl der Gemeinderatsmitglieder ist abhängig von der Zahl der Einwohner im Gemeindegebiet. Für die neue Wahlperiode sind in Emsbüren 26 Ratsmitglieder zu wählen. Aufgabe des Rates ist es, bei Entscheidungen die Interessen der Emsbürener Bürgerinnen und Bürger zu vertreten.
• Ortsräte
Emsbüren besteht aus 8 Ortsteilen. Je nach Einwohnerzahl sind wie folgt Ortsratsmitglieder zu wählen:
Ortsteil Ahlde: 9
Ortsteil Berge: 11
Ortsteil Elbergen: 9
Ortsteil Emsbüren: 11
Ortsteil Gleesen: 9
Ortsteil Leschede: 11
Ortsteil Listrup: 9
Ortsteil Mehringen: 11
Die Ortsräte sollen für noch mehr Bürgernähe im Hinblick auf kommunale Entscheidungen sorgen. Sie sind für die speziellen örtlichen Angelegenheiten zuständig, die nicht über die Ortsteilgrenzen hinausgehen.
Für die anstehenden Kommunalwahlen beträgt die Wahlperiode 5 Jahre.
Wer darf wählen?
Sie können an der Wahl teilnehmen, wenn Sie Deutsche oder Deutscher sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, am Wahltag Ihr 16. Lebensjahr vollendet haben und
• seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem Sie wählen möchten, Ihren Wohnsitz haben (z.B. im Landkreis Emsland für die Wahl des Kreistags),
• nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
• in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.
Das Wählerverzeichnis wird bei der Gemeinde Emsbüren geführt. In das Wählerverzeichnis werden Sie in der Regel automatisch eingetragen. Dies allerdings nur, sofern Sie nicht vergessen haben, sich (rechtzeitig) anzumelden!
Werde ich über mein Wahlrecht informiert?
Wenn Sie am Stichtag 01. August 2021 die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt haben, müssten Sie bereits eine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben. Darin wurde auch mitgeteilt, für welche Wahlen Sie stimmberechtigt sind.
Wenn Sie bisher keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben aber glauben, wahlberechtigt zu sein, sollten Sie sich unverzüglich im Bürgerbüro der Gemeinde Emsbüren im Erdgeschoss des Rathauses melden. Beachten Sie bitte: wenn Sie in mehreren Orten eines Wahlgebiets eine Wohnung haben, werden Sie nur am Ort der Hauptwohnung in das Wählerverzeichnis eingetragen!
Wo wird gewählt?
Für die Stimmabgabe wurden in Emsbüren 12 Wahlbezirke gebildet. In jedem Wahlbezirk gibt es ein Wahllokal. Auf den bereits versandten Wahlbenachrichtigungskarten ist angegeben, in welchem Wahllokal Sie das Wahlrecht ausüben können.
Sie können auch per Briefwahl wählen. Die dazu erforderlichen Unterlagen erhalten Sie auf schriftlichen oder mündlichen Antrag, der im Regelfall spätestens bis zum 10. September 2021, 13.00 Uhr, bei der Gemeinde vorliegen muss. Der Schriftform wird auch durch E-Mail oder Telefax Rechnung getragen. Fernmündliche Anträge sind nicht zulässig. Gleichzeitig mit der Beantragung der Briefwahlunterlagen können Sie auch in der Gemeindeverwaltung wählen. Wenn Sie plötzlich erkranken, können die Briefwahlunterlagen noch bis zum 12. September 2021, 15.00 Uhr, in der Gemeindeverwaltung abgeholt werden.
Sie haben die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen online unter https://openrathaus.emsbueren.de/ → Dienstleistungen → Wahlscheinantrag zu beantragen.
Sofern Sie die Briefwahlunterlagen nicht persönlich abholen, werden Ihnen diese zugesandt. Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern.
Der Wahlbrief muss spätestens am 12. September 2021 um 18.00 Uhr bei der Gemeindewahlleitung im Rathaus der Gemeinde Emsbüren eingegangen sein. Für den rechtzeitigen Zugang haben die Wähler*innen Sorge zu tragen. Beachten Sie bitte die Postlaufzeiten.
Wie wird gewählt?
Sie erhalten für jede Wahl, für die Sie die Wahlberechtigung haben, einen andersfarbigen Stimmzettel.
Für die Wahl des Bürgermeisters gibt es nur einen Teilnehmer, daher haben Sie eine Ja- oder eine Nein-Stimme.
Für die Wahl der Vertretungen (Kreistag, Gemeinderat und Ortsräte) können Sie, anders als bei Bundestags- und Landtagswahlen, auf jedem Stimmzettel drei Kreuze machen!
Sie können alle drei Stimmen einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit (Gesamtliste) oder einer einzigen Bewerberin/einem einzigen Bewerber auf einem Wahlvorschlag geben. Sie können Ihre Stimmen aber auch auf mehrere Gesamtlisten und/oder mehrere Bewerberinnen/Bewerber desselben Wahlvorschlags oder verschiedener Wahlvorschläge verteilen.
Bei den Kommunalwahlen sind sowohl die im Artikel 38 Grundgesetz als auch die im § 47 NKomVG verankerten Wahlrechtsgrundsätze zu beachten. Danach sind die Wahlen
• allgemein:
Jede Person, die die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt, kann an der Kommunalwahl teilnehmen.
• unmittelbar:
Die Kandidaten bzw. Parteien und Wählergruppen werden direkt von den Wahlberechtigten gewählt.
• frei:
Jede Person kann ohne Zwang und Kontrolle entscheiden, wen sie wählt und ob sie von ihrem Wahlrecht überhaupt Gebrauch macht.
• gleich:
Jede Wählerstimme hat den gleichen Wert.
• geheim:
Jede wahlberechtigte Person muss die Möglichkeit haben und ist verpflichtet, ihre Stimme unbeobachtet in einer Wahlkabine abzugeben. Sie soll damit nicht von anderen in ihrer Stimmabgabe beeinflusst oder gar unter Druck gesetzt werden. Der gefaltete Stimmzettel wird anschließend in eine versiegelte Wahlurne gesteckt.
Wer führt die Wahl durch?
Die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen fallen in erster Linie in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden, deren Wahlämter wesentliche organisatorische Einzelaufgaben zu erfüllen haben. Hierzu zählen zum Beispiel die
• Aufstellung und Führung der Wählerverzeichnisse,
• Benachrichtigung der Wahlberechtigten über ihr Wahlrecht,
• Ausgabe von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen,
• Bestimmung und Einrichtung der Wahlräume (Wahllokale),
• Berufung der Wahlvorstandsmitglieder und ihre Schulung,
• Beschaffung der Stimmzettel,
• Zusammenstellung der Wahlergebnisse aus den einzelnen Wahlbezirken,
• Aufbewahrung der Wahlunterlagen.
Wichtige Maßnahmen und Entscheidungen müssen jedoch nicht von den Verwaltungsbehörden, sondern von unabhängigen Wahlorganen getroffen werden. Wahlorgane in Emsbüren sind
• der Gemeindewahlleiter,
• der Gemeindewahlausschuss,
• die Wahlvorstände für die Wahlbezirke und die Briefwahlbezirke.
Gemeindewahlleiter ist in Emsbüren der Allgemeine Vertreter des Bürgermeisters, Herr Klaus Hemme. Für Fragen zur Wahl stehen Ihnen der Gemeindewahlleiter und das Wahlamt der Gemeinde Emsbüren gerne zur Verfügung.
Der Wahlleiter ist zugleich der Vorsitzende des Wahlausschusses, dem außer ihm noch sechs Beisitzer angehören. Aufgabe des Wahlausschusses ist vor allem die Prüfung und Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge und die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses.
Jeder Wahlbezirk erhält einen Wahlvorstand. Dieser sorgt für den ordnungsgemäßen und reibungslosen Ablauf des Wahlgeschehens im Wahllokal, zählt nach Beendigung der Stimmabgabe die Stimmzettel aus und stellt das Wahlergebnis für den Wahlbezirk fest.