Meldebestätigung

zuständiger Fachbereich:

Email Amt Telefon Fax
E-Mail Pfeil rechts orange Bereich Bürgerbüro Telefon 05903/9305-0 Fax 05903/9305-1155
E-Mail Pfeil rechts orange Fachbereich IV - Arbeit und Soziales, Ordnungswesen, Bürgerservice und Standesamt Telefon 05903/9305-0 Fax 05903/9305-1155

Ansprechpartner:

Ansprechpartner
Email Name Telefon Fax
E-Mail Telefon 05903 9305-2050 Fax 05903 9305-1155
E-Mail Telefon 05903 9305-1052 Fax 05903 9305-1155
E-Mail Telefon 05903 9305-1050 Fax 05903 9305-1155
Leistungsbeschreibung
Eine Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Stelle anmelden. Sie dient dem Nachweis der Anmeldung.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )





Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Was muss ich mitbringen?
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein
  • Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Anträge / Formulare
Den Meldeschein hält die zuständige Stelle kostenfrei für Sie bereit.
Der Meldeschein kann auch über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es sogar möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden - dann, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich (erhältlich über Teledienstleister, Banken und Sparkassen).
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Rechtsgrundlage
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )