Neue Richtlinie zur Belebung des Ortskerns vom Rat beschlossen!
Mit dieser neuen Richtlinie sollen Leerstände von Ladenflächen im Ortskern von Emsbüren beseitigt und Investitionsentscheidungen angeregt und erleichtert werden. Vor allem neuen Firmen soll somit die Chance geboten werden in Emsbüren Fuß zu fassen. Sowohl Einzelhandelsunternehmen, Gastronomie oder andere Nutzer, welche zu der Belebung des Ortskerns beitragen, sind mögliche Empfänger der Förderung.
Bei der Förderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Mietzuschuss über die Dauer von 36 Monaten, welcher als Anschubfinanzierung gilt. Der Mietzuschuss ist begrenzt auf einen Betrag in Höhe von maximal 4,00 € je Quadratmeter Nutzfläche. Die geförderte Fläche beträgt maximal 250 m².
Der Zahlungsempfänger bindet sich für mindestens fünf Jahre an den Standort.
Erste Förderungen nach dieser Richtlinie erfolgen in den Haushaltsjahren 2024 bis 2026. Über weitere Förderungen ab dem Jahr 2027 wird nach einer genauen Betrachtung des Programms entschieden.
Wir sind gespannt auf die weitere Entwicklung unseres Ortskerns!