Hundesteuer
zuständiger Fachbereich:
Amt | Telefon | Fax | |||
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05903/9305-0 |
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05903/9305-1155 |
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05903/9305-0 |
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05903/9305-1155 |
Ansprechpartner:
Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|
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Frau Held |
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Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Verfahrensablauf
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Zuständige Stelle
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
An wen muss ich mich wenden?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Bearbeitungsgebühren:
Ersthund: 36,00 €/Jahr
Zweithund: 60,00 €/Jahr
weitere Hunde: 84,00 €/Jahr
gefährliche Hunde: 612,00 €/Jahr
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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)
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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)
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
- Kommunale Satzung
weiterführende Links