Kindertagesstätten
zuständiger Fachbereich:
Amt | Telefon | Fax | |||
---|---|---|---|---|---|
Bereich Kindertagesstätten | 05903/9305-0 | 05903/9305-1155 | |||
Fachbereich V - Bildung, Jugendförderung und Sport | 05903/9305-0 | 05903/9305-1155 |
Ansprechpartner:
Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|
Frau Schimpf | 05903 9305-2124 | 05903 9305-1155 |
Leistungsbeschreibung
Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Tagespflege und Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung. Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres und bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen individuellen Rechtsanspruch auf ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in der Kindertagespflege oder einer Kindertagesstätte.
Jedes Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder.
Die örtlichen Träger haben ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen vorzuhalten.
Der Besuch der Kindertagesstätte ist ab dem 3. Geburtstag eines Kindes bis zu seiner Einschulung beitragsfrei.
Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich und die ergänzenden Handlungsempfehlungen "Sprachbildung und Sprachförderung" und "Die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren" konkretisieren den Bildungsauftrag für den Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder.
KindertagesbetreuungDer Besuch der Kindertagesstätte ist ab dem 3. Geburtstag eines Kindes bis zu seiner Einschulung beitragsfrei.
Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich und die ergänzenden Handlungsempfehlungen "Sprachbildung und Sprachförderung" und "Die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren" konkretisieren den Bildungsauftrag für den Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder.
Formen der öffentlichen Kindertagesbetreuung sind
Die Kindertagespflege ist eine personenbezogene Betreuungsform. Die Kinder werden einer geeigneten Tagespflegeperson in deren oder im Haushalt der Personensorgeberechtigten oder in anderen Räumen betreut.
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Kindertageseinrichtungen (Krippengruppen, Kindergartengruppen, Hortgruppen, altersübergreifende Gruppen)
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Kindertagespflege (vorrangig für Kinder unter drei Jahren und schulpflichtige Kinder)
Die Kindertagespflege ist eine personenbezogene Betreuungsform. Die Kinder werden einer geeigneten Tagespflegeperson in deren oder im Haushalt der Personensorgeberechtigten oder in anderen Räumen betreut.
Welche Fristen muss ich beachten?
Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung
Kindertagesbetreuung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Dort können Sie sich über die örtlichen Einrichtungen, die Anzahl der Plätze etc. informieren.
Zu allen Fragen der Kinderbetreuung sind außerdem die Kinder- und Familienservicebüros ansprechbar.
KindertagesbetreuungZu allen Fragen der Kinderbetreuung sind außerdem die Kinder- und Familienservicebüros ansprechbar.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie der Konzeptionen können bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Dort erhalten Interessierte auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen oder Tagespflegepersonen, sowie Informationen zum Anmeldeverfahren.
Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie der Konzeptionen können bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Dort erhalten Interessierte auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen oder Tagespflegepersonen, sowie Informationen zum Anmeldeverfahren.
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Welche Gebühren fallen an?
Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung
Kindertagesbetreuung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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Die Gebühren für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagespflegestelle legen die Kommunen in ihren Satzungen fest. Die Landesregierung hat im KiTaG geregelt, dass die Betreuungsangebote für Kinder im Kindergartenalter im Umfang von bis zu acht Stunden beitragsfrei sind. Kosten für die Verpflegung von Kindern sind in dieser Regelung nicht enthalten.
Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern festgesetzt und können daher variieren.
Was muss ich mitbringen?
Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
KindertagesbetreuungEs werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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