Vergabe von Wohnbaugrundstücken

Attraktive Wohnbaugrundstücke in Emsbüren

Vergabe von attraktiven Wohnbaugrundstücken im Baugebiet „östlich Am Steinkamp“ sowie von weiteren Wohnbaugrundstücken

Die Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft Gemeinde Emsbüren mbH vergibt attraktive Wohnbaugrundstücke in dem Baugebiet „östlich Am Steinkamp“, je zwei Grundstücke in den Baugebieten „nördlich Ludgeristraße“ und „westlich Ziegeleidamm – Am Steinkamp“ sowie ein Grundstück im Baugebiet „Leschede, westlich der Lingener Straße – Teil III“.

Baugebiet „östlich Am Steinkamp“ (Bebauungsplan Nr. 164)

Ausschnitt freie Grundstücke B-Plan 164

Baugebiet „nördlich Ludgeristraße“ (Bebauungsplan Nr. 142)

Ausschnitt freie Grundstücke B-Plan 142

Baugebiet „westlich Ziegeleidamm – Am Steinkamp“ (Bebauungsplan Nr. 145)

Ausschnitt freie Grundstücke B-Plan 145

Baugebiet „Leschede, westlich der Lingener Straße – Teil III“ (Bebauungsplan Nr. 141)

Ausschnitt freie Grundstücke B-Plan 141

Für die Baugrundstücke wurden die Kaufpreise wie folgt festgesetzt:

„Baugebiet nördlich Ludgeristraße“                                               130 €/m² 
„Baugebiet östlich Am Steinkamp“                                               110 €/m² 
„Baugebiet westlich Ziegeleidamm – Am Steinkamp“                     110 €/m² 
„Baugebiet Leschede, westlich der Lingener Straße – Teil III“           89 €/m²

Hinzu kommt der an den Wasserverband Lingener Land zu zahlende Baukostenzuschuss für den Schmutzwasserkanalanschluss (dieser richtet sich nach den allgemeinen Geltungsbedingungen des Wasserverbandes Lingener Land). Der Kaufpreis beinhaltet die Kosten der Ersterschließung im Sinne des § 127 Abs. 2 Baugesetzbuch. Sonstige Kosten, insbesondere die Kosten für sonstige Anlagen gemäß § 127 Abs. 4 BauGB, die nicht Erschließungsanlagen sind (z. B. zur Entsorgung von Abwasser und zur Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser), sind nicht im Kaufpreis enthalten und werden gesondert erhoben.

Grundsätzlich werden die Grundstücke nach den vom Rat der Gemeinde Emsbüren beschlossenen Vergabekriterien vergeben. Diese sind auf der Website der Gemeinde Emsbüren einzusehen bzw. werden bei Bedarf zur Verfügung gestellt.
Berücksichtigt werden Bewerbungen von Bewerber/innen, die mindestens eine 10-jährige Eigennutzung (Nutzungsbindung) vorsehen und in den letzten 15 Jahren weder von der Gemeinde Emsbüren noch von der Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft Gemeinde Emsbüren mbH ein Grundstück erworben haben. Die Vergabe der Wohnbaugrundstücke erfolgt demnach nur an „Eigennutzer“. Eine Vermietung ist nicht zulässig.

Die bezugsfertige Bebauung der Wohnbaugrundstücke hat innerhalb von drei Jahren ab Beurkundung des Grundstückskaufvertrages zu erfolgen (Bauverpflichtung).

Bewerber/innen, die bereits Eigentum an einem unbebauten Wohnbaugrundstück in der Gemeinde Emsbüren haben, werden bei der Vergabe nicht berücksichtigt.
Für den Fall, dass Käufer bereits über Wohneigentum innerhalb der Gemeinde Emsbüren verfügen, verpflichten sich diese hiermit gegenüber dem Verkäufer, dieses Eigentum umgehend nach Bezugsfertigkeit des neu auf dem Kaufgegenstand zu errichtendem Wohnhaus zu veräußern. Einen entsprechenden Nachweis haben Käufer/innen auf Verlangen zu erbringen.

Es liegen bereits zahlreiche Interessensbekundungen für die zum Erwerb zur Verfügung stehenden Baugrundstücke vor.Sollte ein Bewerber von seinem Kaufinteresse für ein Grundstück nach „verbindlicher Reservierung“ und vor dem Notartermin zurücktreten, fallen für ihn Kosten in Höhe von 250,00 € an.

Interessentinnen und Interessenten können sich bei Interesse am Erwerb eines Baugrundstückes bis spätestens zum 30.06.2024 mit den u.a. vollständigen  Bewerbungsunterlagen bewerben. Diese senden Sie bitte an Herrn Hagel per E-Mail (hagel@emsbueren.de) oder per Post (Magistratstraße 5, 48488 Emsbüren).

Vergabekriterien 2024

Fragebogen Bewerber 2024

Formular ehrenamtliche Tätigkeit

Ansprechpartner:

Vcard: Herr Lennart Hagel
Telefon (geschäftlich):
05903 9305-2123
Fax (geschäftlich):
05903 9305-1155