BPlan 166 - Bekanntmachung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Bekanntmachung
70. Flächennutzungsplanänderung (Darstellung von Wohnbauflächen auf Richters Esch)
Bebauungsplan Nr. 166 „Baugebiet Richters Esch, Teil V“
hier: 1. Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 (1) BauGB
2. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 (1) BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Emsbüren hat am 10.10.2023 die Aufstellungsbeschlüsse für die 70. Flächennutzungsplanänderung (Darstellung von Wohnbauflächen auf Richters Esch) sowie für den Bebauungsplan Nr. 166 „Baugebiet Richters Esch, Teil V“ gefasst. Die Geltungsbereiche sind in der beigefügten Karte dargestellt.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Die Gemeinde hat Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Es soll in zentraler Lage ein Wohngebiet mit verschiedenen Wohnformen, insbesondere auch in verdichteter Bauweise, entstehen.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer öffentlichen Versammlung statt, und zwar am
Dienstag, dem 02. Juli 2024, um 18.00 Uhr
im Ratssaal des Rathauses, Magistratstraße 5, 48488 Emsbüren.
Nach Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung besteht die Gelegenheit, sich zu dieser Planung zu äußern und sie gemeinsam zu erörtern.
Zu dieser Öffentlichkeitsbeteiligung wird hiermit eingeladen.
Emsbüren, den 10. Juni 2024
Der Bürgermeister
Silies
Bebauungsplan Nr. 166 Vorentwurf
70. Flächennutzungsplanänderung Vorentwurf