KfZ-Abmeldungen

zuständiger Fachbereich:

Email Amt Telefon Fax
E-Mail Pfeil rechts orange Bereich Bürgerbüro Telefon 05903/9305-0 Fax 05903/9305-1155
E-Mail Pfeil rechts orange Fachbereich IV - Arbeit und Soziales, Ordnungswesen, Bürgerservice und Standesamt Telefon 05903/9305-0 Fax 05903/9305-1155

Ansprechpartner:

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Bitte mitbringen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • Bisherige gesiegelte Kennzeichenschilder

  • Formlose Verbleibserklärung bzw. Verwertungsnachweis
    - bei Entsorgung von PKW und Klein-LKW bis 3,5t Gesamtgewicht im Ausland bzw.
      deren Verwertung im Inland

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
An wen muss ich mich wenden?
Örtlich zuständige Zulassungsbehörde
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )





Welche Gebühren fallen an?
  • Verwaltungsgebühr: 2,10 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
  • Verwaltungsgebühr: 15,90 EUR für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in der zuständigen Zulassungsbehörde
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Was muss ich mitbringen?
  • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  • ggf. mit Anhängerverzeichnis
  • Kennzeichenschilder
  • bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.

Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

  • Verwertungsnachweis oder
  • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )