Wirtschaftsförderung

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E-Mail Pfeil rechts orange Bereich Wirtschaftsförderung Telefon 05903/9305-0 Fax 05903/9305-1155
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E-Mail Pfeil rechts orange Fachbereich I - Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus, Marketing, Bürgermeisterbüro und IT Telefon 05903/9305-0 Fax 05903/9305-1155

Ansprechpartner:

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Leistungsbeschreibung
Unternehmerinnen und Unternehmern, Bürgerinnen und Bürgern, die in Niedersachsen investieren oder tätig werden wollen, stehen regional wie landesweit vielfältige Hilfen zur Verfügung (Wirtschaftsförderung).
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Wenn Sie Unterstützung und Informationen bei der Wahl der für Ihr Vorhaben geeigneten Region bzw. des geeigneten Standortes benötigen, wenden Sie sich an die Innovationszentrum Niedersachsen Strategie und Ansiedlung GmbH.
Hinsichtlich der vielfältigen zur Verfügung stehenden Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen (insbesondere kleine und mittlere), Freiberufler und Existenzgründer in Niedersachsen informiert und unterstützt Sie im Auftrag des Landes die NBank.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt je nach Förderprogramm bei der NBank oder beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dessen/deren Gebiet Sie aktiv werden wollen.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )





Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Was muss ich mitbringen?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )

Rechtsgrundlage
Die Förderung erfolgt unter Beachtung der EU-beihilferechtlichen Vorschriften und der Landeshaushaltsordnung zumeist auf der Basis von Richtlinien.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )