Hauptschule
zuständiger Fachbereich:
Amt | Telefon | Fax | |||
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05903/9305-0 |
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05903/9305-1155 |
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05903/9305-0 |
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05903/9305-1155 |
Ansprechpartner:
Name | Telefon | Fax | |
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Frau Sander |
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Frau Bültel |
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Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Hauptschule umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 9 und ist eine inklusive Schule, an ihr kann ein 10. Schuljahrgang eingerichtet werden. Der Besuch eines 10. Schuljahrgangs an der Hauptschule ist freiwillig.
Die Schülerinnen und Schüler bekommen eine grundlegende Allgemeinbildung. Die Schülerinnen und Schüler lernen das Grundwissen. Die Schülerinnen und Schüler lernen die Grundfertigkeiten handlungsbezogen mit allen Sinnen. Ab dem 6. und 8. Schuljahrgang entscheiden die Schülerinnen und Schüler sich für ein bestimmtes Wahlpflichtfach und können damit Schwerpunkte setzen, die ihren Interessen entsprechen. Englisch ist ab dem 5. Jahrgang die erste Fremdsprache. Ab dem 9. Jahrgang werden Mathematik und Englisch in den Fachleistungskursen G und E unterrichtet.
Die Schülerinnen und Schüler lernen, wie man selbstständig arbeitet. Die Schülerinnen und Schüler lernen Berufe kennen. Die Schülerinnen und Schüler bekommen eine Berufsorientierung. Es werden berufsorientierende und berufsbildende Maßnahmen an mindestens insgesamt 80 Tagen (Praxistage) durchgeführt.
Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann an der Hauptschule der Hauptschulabschluss und der Abschluss der Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen erworben werden.
Der Besuch des 10.Schuljahrgangs ist freiwillig.
Am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:
Die Schülerinnen und Schüler bekommen eine grundlegende Allgemeinbildung. Die Schülerinnen und Schüler lernen das Grundwissen. Die Schülerinnen und Schüler lernen die Grundfertigkeiten handlungsbezogen mit allen Sinnen. Ab dem 6. und 8. Schuljahrgang entscheiden die Schülerinnen und Schüler sich für ein bestimmtes Wahlpflichtfach und können damit Schwerpunkte setzen, die ihren Interessen entsprechen. Englisch ist ab dem 5. Jahrgang die erste Fremdsprache. Ab dem 9. Jahrgang werden Mathematik und Englisch in den Fachleistungskursen G und E unterrichtet.
Die Schülerinnen und Schüler lernen, wie man selbstständig arbeitet. Die Schülerinnen und Schüler lernen Berufe kennen. Die Schülerinnen und Schüler bekommen eine Berufsorientierung. Es werden berufsorientierende und berufsbildende Maßnahmen an mindestens insgesamt 80 Tagen (Praxistage) durchgeführt.
Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann an der Hauptschule der Hauptschulabschluss und der Abschluss der Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen erworben werden.
Der Besuch des 10.Schuljahrgangs ist freiwillig.
Am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:
- Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss
- Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
- Erweiterter Sekundarabschluss I, der u. a. den Besuch der gymnasialen Oberstufe am Gymnasium oder zum Besuch eines beruflichen Gymnasiums an einer Berufsschule berechtigt
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Anmeldezeitraum: frühestens 10 Wochen und spätestens 5 Wochen vor Beginn der Sommerferien für das nächste Schuljahr.
Die Schulträger können eine Staffelung des Anmeldeverfahrens für die Schulen ihres Zuständigkeitsbereichs festlegen.
Die Schulträger können eine Staffelung des Anmeldeverfahrens für die Schulen ihres Zuständigkeitsbereichs festlegen.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Der Übergang von einer anderen weiterführenden Schulform an die Hauptschule (z. B. Realschule an Hauptschule, Oberschule an Hauptschule usw.) ist nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung.
Die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers an die Hauptschule nach Umzug (z. B. nach Bundeslandwechsel oder nach Wechsel des Einzugsgebietes) ist nicht Teil der Leistungsbeschreibung.
Die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers an die Hauptschule nach Umzug (z. B. nach Bundeslandwechsel oder nach Wechsel des Einzugsgebietes) ist nicht Teil der Leistungsbeschreibung.
Verfahrensablauf
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Die Anmeldung an einer Hauptschule muss direkt bei der Hauptschule abgegeben werden, die das Kind besuchen soll. Die Schulen haben hierfür feste Anmeldetermine. In Ausnahmefällen kann es sein, dass die Unterlagen auch mit der Post an die Schule geschickt werden können.
Anmeldungen im laufenden Schuljahr erfolgen bei einem Schulformwechsel in der Regel zum Halbjahr (pädagogische Gründe).
Je nach Schulträger kann die Anmeldung auch über das Formular des Schulträgers erfolgen.
Je nach Schulträger kann die Anmeldung auch über das Formular des Schulträgers erfolgen.
Zuständige Stelle
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Bitte wenden Sie sich für individuelle Fragen an die für Sie zuständige Schule oder an die Schule, bei der Sie Ihr Kind anmelden wollen.
An wen muss ich mich wenden?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Bitte wenden Sie sich für individuelle Fragen an die für Sie zuständige Schule.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Für die Anmeldung selbst fallen keine Kosten an.
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Verpflichtend:
- Anmeldeformular der aufnehmenden Hauptschule. Sie können sich das Formular in der Schule vorher abholen oder Sie erhalten es direkt bei der Anmeldung. In der Regel kann man das Formular auch von der Homepage der Schule oder des Schulträgers herunterladen.
- Zeugnis vom 1. Halbjahr des 4. Schuljahrgangs zum Anmeldetermin und danach das Zeugnis des 2. Halbjahres des 4. Schuljahrgangs.
- Impfpass oder ärztliche Bescheinigung (Masernschutz)
- ggf. Feststellungsbescheid über sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf
- ggf. Protokolle der Beratungsgespräche in der Grundschule (nicht verpflichtende Teilnahme an Gesprächen in GS, d.h. ggf. mitbringen)
- ggf. Passfoto des Kindes für die Schulakte
- ggf. Schwimmabzeichen
- ggf. Geburtsurkunde des Kindes
- ggf. Meldebescheinigung
- ggf. Sorgerechtsbescheinigung
- ggf. Vollmacht eines Erziehungsberechtigten für den anderen
Anträge / Formulare
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
- Die Schulen halten die erforderlichen Anmeldeformulare vor.
- Onlineverfahren möglich: ggf. möglich – z. B: pandemiebedingt (z. B. Download der Anmeldeunterlagen)
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja
Rechtsbehelf
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.