Vergabe von Wohnbaugrundstücken 2024
Vergabe von attraktiven Wohnbaugrundstücken im Baugebiet „östlich Am Steinkamp“ sowie von weiteren Wohnbaugrundstücken
Die Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft Gemeinde Emsbüren mbH vergibt attraktive Wohnbaugrundstücke in dem Baugebiet „östlich Am Steinkamp“, je zwei Grundstücke in den Baugebieten „nördlich Ludgeristraße“ und „westlich Ziegeleidamm – Am Steinkamp“ sowie ein Grundstück im Baugebiet „Leschede, westlich der Lingener Straße – Teil III“.
Baugebiet „östlich Am Steinkamp“ (Bebauungsplan Nr. 164)
Baugebiet „nördlich Ludgeristraße“ (Bebauungsplan Nr. 142)
Baugebiet „westlich Ziegeleidamm – Am Steinkamp“ (Bebauungsplan Nr. 145)
Baugebiet „Leschede, westlich der Lingener Straße – Teil III“ (Bebauungsplan Nr. 141)
Für die Baugrundstücke wurden die Kaufpreise wie folgt festgesetzt:
„Baugebiet nördlich Ludgeristraße“ 130 €/m²
„Baugebiet östlich Am Steinkamp“ 110 €/m²
„Baugebiet westlich Ziegeleidamm – Am Steinkamp“ 110 €/m²
„Baugebiet Leschede, westlich der Lingener Straße – Teil III“ 89 €/m²
Hinzu kommt der an den Wasserverband Lingener Land zu zahlende Baukostenzuschuss für den Schmutzwasserkanalanschluss (dieser richtet sich nach den allgemeinen Geltungsbedingungen des Wasserverbandes Lingener Land). Der Kaufpreis beinhaltet die Kosten der Ersterschließung im Sinne des § 127 Abs. 2 Baugesetzbuch. Sonstige Kosten, insbesondere die Kosten für sonstige Anlagen gemäß § 127 Abs. 4 BauGB, die nicht Erschließungsanlagen sind (z. B. zur Entsorgung von Abwasser und zur Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser), sind nicht im Kaufpreis enthalten und werden gesondert erhoben.
Grundsätzlich werden die Grundstücke nach den vom Rat der Gemeinde Emsbüren beschlossenen Vergabekriterien vergeben. Diese sind auf der Website der Gemeinde Emsbüren einzusehen bzw. werden bei Bedarf zur Verfügung gestellt.
Berücksichtigt werden Bewerbungen von Bewerber/innen, die mindestens eine 10-jährige Eigennutzung (Nutzungsbindung) vorsehen und in den letzten 15 Jahren weder von der Gemeinde Emsbüren noch von der Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft Gemeinde Emsbüren mbH ein Grundstück erworben haben. Die Vergabe der Wohnbaugrundstücke erfolgt demnach nur an „Eigennutzer“. Eine Vermietung ist nicht zulässig.
Die bezugsfertige Bebauung der Wohnbaugrundstücke hat innerhalb von drei Jahren ab Beurkundung des Grundstückskaufvertrages zu erfolgen (Bauverpflichtung).
Bewerber/innen, die bereits Eigentum an einem unbebauten Wohnbaugrundstück in der Gemeinde Emsbüren haben, werden bei der Vergabe nicht berücksichtigt.
Für den Fall, dass Käufer bereits über Wohneigentum innerhalb der Gemeinde Emsbüren verfügen, verpflichten sich diese hiermit gegenüber dem Verkäufer, dieses Eigentum umgehend nach Bezugsfertigkeit des neu auf dem Kaufgegenstand zu errichtendem Wohnhaus zu veräußern. Einen entsprechenden Nachweis haben Käufer/innen auf Verlangen zu erbringen.
Es liegen bereits zahlreiche Interessensbekundungen für die zum Erwerb zur Verfügung stehenden Baugrundstücke vor. Sollte ein Bewerber von seinem Kaufinteresse für ein Grundstück nach „verbindlicher Reservierung“ und vor dem Notartermin zurücktreten, fallen für ihn Kosten in Höhe von 250,00 € an.
Interessentinnen und Interessenten können sich bei Interesse am Erwerb eines Baugrundstückes bis spätestens zum 30.06.2024 mit den vollständigen Bewerbungsunterlagen bewerben. Die verfügbaren Unterlagen sind auf unserer Homepage www.emsbueren.de unter Wirtschaft & Bauen > Baugebiete > Vergabe von Wohnbaugrundstücken verfügbar oder über u.a. Links. Diese senden Sie bitte an Herrn Hagel per E-Mail (hagel@emsbueren.de) oder per Post (Magistratstraße 5, 48488 Emsbüren).