Warnung vor dem Eichenprozessionsspinner in Emsbüren
Der Eichenprozessionsspinner breitet sich seit einigen Jahren in Deutschland immer weiter aus, so auch in unserer Gemeinde. Der Eichenprozessionsspinner ist eine Wärme liebende Schmetterlingsart, die insbesondere freistehende und von der Sonne beschienene Einzelbäume und Waldränder bevorzugt. In ihrem Stadium als Raupe ist sie ein Pflanzenschädling, hat aber gleichzeitig auch eine gesundheitliche Bedeutung für den Menschen. Im Mai schlüpfen die Raupen, die sich tagsüber in Nestern verstecken. Abends wandern sie als Prozession vom Nest in die Baumkrone und fressen die Eichenblätter. Im Spätsommer schlüpfen aus den Puppen die fertigen Nachtfalter, die erneut an Eichenzweigen ihre Eier ablegen.
Die Raupen und Larvenhäute verfügen über kleine Gifthaare, die bei Berührung unangenehme Reaktionen hervorrufen können. Dazu zählen: Hautirritationen (starker Juckreiz, vor allem abends und nachts, Pusteln und Quaddeln), Atembeschwerden und Augenreizungen. Die Brennhaare können über Jahre hinweg ihre gesundheitsschädigende Wirkung behalten. Mit jedem neuen Kontakt wächst die Empfindlichkeit und steigt die Reaktionsintensität an. Durch Luftströmungen können die Haare weit getragen werden. Wild- und Haustiere reagieren gleichermaßen auf die Gifthaare. Auch können diese auf dem Fell haften bleiben und so an den Menschen weitergegeben werden. Die Brennhaare sollten nicht über Kleidung, Schuhe, Kinderwagen, etc. in die Wohnungen getragen werden. Besondere Vorsicht ist von etwa Ende Mai bis Ende August geboten. Es wird eindringlich davor gewarnt, die Nester und Raupen zu berühren oder sich in der Nähe von befallenen Bäumen aufzuhalten. Insbesondere die Kinder sollten auf diese Gefahr hingewiesen werden.
Bei Kontakt mit den Härchen sollten die Betroffenen die kontaminierte Kleidung schnellstmöglich wechseln, duschen und Haare/Kleidung waschen. Den Juckreiz lindert zunächst kaltes Wasser. Kratzen treibt die Gifthaare nur tiefer in die Haut. Beim Auftreten stärkerer gesundheitlicher Beschwerden empfiehlt es sich auf jeden Fall einen Arzt aufzusuchen.
Verantwortlich für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners sind immer die jeweiligen Eigentümer der befallenen Flächen.
Privatpersonen sollten dabei jedoch nicht zum Mittel der Selbsthilfe greifen, sondern Fachleute aus dem Bereich der Schädlingsbekämpfung hinzuziehen. Die Gemeinde Emsbüren bittet darum, befallene Bäume im Fachbereich IV unter der Telefonnummer 05903/9305-1057 oder per E-Mail unter krickel@emsbueren.de zu melden.
In ihrem Eigentumsbereich führt die Gemeinde verstärkt Baumkontrollen durch und lässt im Bedarfsfall vorhandene Raupen und Nester von Fachpersonal bekämpfen/beseitigen. Priorität haben hierbei insb. Schulhöfe, Kindergärten, Spiel- und Sportplätze, Wege- und Straßenseitenraumgehölze an stark befahrenen Straßen.
Weitere Informationen zum Gesundheitsschutz erhalten Sie beim Niedersächsischen Landesgesundheitsamt (www.nlga.niedersachsen.de), beim Fachbereich Gesundheit des Landkreises Emsland oder von Schädlingsbekämpfern.
Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in Emsbüren
Aufgrund der starken Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners in den letzten Jahren hat man sich im Landkreis Emsland auf eine einheitliche Vorgehensweise bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners geeinigt. Im Eigentumsbereich der Gemeinde Emsbüren sollen in diesem Jahr nachstehende Maßnahmen durchgeführt werden:
- Absaugen von Nestern durch Mitarbeiter des Bauhofes und gegebenenfalls durch Fachfirmen
- Einsatz des Biozids „Neem Protect“ an neuralgischen Punkten
- Gesundheitsberatung durch den FB Gesundheit des Landkreises Emsland
Der Einsatz des Biozids „Neem-Protect“ wird im frühen Larvenstadium als prophylaktische Bekämpfungsmaßnahme im Sprühverfahren durchgeführt. Grundsätzlich hat das eingesetzte Mittel keine toxische Wirkung auf Menschen oder Tiere. Die behandelnden Bereiche werden teils mit Flatterband abgesperrt sowie Informationen aufgehängt. Nach dem Antrocknen (ca. 1 Stunde) der Behandlungslösung kann das Gebiet wieder betreten werden. Kinder und ausländische Mitbürger sind darauf hinzuweisen, dass die gesperrten Bereiche nicht betreten werden dürfen. Der Einsatz wird im April durchgeführt.