Bekanntmachung - Veröffentlichung der Bauleitplanentwürfe BPlan 167 "Erweiterung Langezaal"

Bekanntmachung

I.  66. Flächennutzungsplanänderung (Darstellung von gewerblichen Bauflächen AM Tiggelwerk)
II. Bebauungsplan Nr. 167 „Erweiterung Langezaal“ gem. § 12 BauGB

hier: Veröffentlichung der Bauleitplanentwürfe gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Gemeinde Emsbüren hat am 12.06.2024 den Entwurf der in Aufstellung befindlichen 66. Änderung des Flächennutzungsplanes und des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 167 sowie deren Veröffentlichung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen.

Die 66. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gleichzeitig mit dem Bebauungsplan im sog. Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.

I.  66. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Geltungsbereich des Bauleitplan-Entwurfes ist in dem beigefügten Plan dargestellt. Gegenstand der Planung ist die Darstellung einer gewerblichen Baufläche.

II. Bebauungsplan Nr. 167

Der Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes ist in dem beigefügten Plan dargestellt. Gegenstand des Bebauungsplanes ist die Festsetzung eines Gewerbebetriebes mit der Zweckbestimmung „Lagerplatz“. Ziel ist die Erweiterung der Firma Langezaal.

I. und II.

Die Planzeichnungen der Bauleitpläne inkl. den planungsrechtlichen textlichen Festsetzungen werden mit den Begründungen, sowie den unten bezeichneten Planunterlagen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom

17.09.2024 bis zum 17.10.2024 (einschließlich)

bei der Gemeinde Emsbüren, Rathaus, Magistratstraße 5, Zi. 121, während der Dienststunden *) veröffentlicht.

Die Planungsunterlagen werden außerdem für die Dauer der Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Emsbüren (www.emsbueren.de) unter dem Menüpunkt „Rathaus & Service – Bekanntmachungen“ eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de) zugänglich gemacht und können dort eingesehen werden.

Die veröffentlichten Planunterlagen umfassen

Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor und können zusammen mit den Planunterlagen eingesehen werden:

1.         Umweltbericht mit Bestandsaufnahme und -bewertung zu folgenden Schutzgütern inkl. Wirkungsprognose und umweltrelevanten Maßnahmen (regionalplan & uvp) sowie spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (regionalplan & uvp, 14.11.2023)

-           Tiere, Pflanzen, Biotoptypen und Biologische Vielfalt (Verlust von Lebensraum)
-           Fläche und Boden (Bodenversiegelung, Verlust der Bodenfunktion)
-           Wasser (Verringerung Versickerungsrate, erhöhter Oberflächenabfluss, Verringerung Grundwasserneubildung)
-           Klima, Luft (Veränderung von Klimatopen, Belastung der Atmosphäre, schnellere Erwärmung)
-           Landschaft (Veränderung Landschaftsbild)
-           Natura 2000-Gebiete
-           Mensch und seine Gesundheit, Bevölkerung (Schall, Staub)
-           Kultur- und sonstige Sachgüter (hohes archäologisches Potential)
-           Wirkungsgefüge und Wechselwirkungen

2.         Schallimmissionsgutachten (Normec Uppenkamp, 13.11.2023) (Schutzgut Mensch, Tiere)

3.         Staubimmissionsprognose (Normec Uppenkamp, 20.06.2023) (Schutzgut Mensch, Tiere)

4.         Stellungnahmen mit Umweltbezug aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB, u. a.

a) Landkreis Emsland v. 18.04.24 (Altlast Ziegelei, Immissionsschutz, Denkmalpflege)
b)  Landwirtschaftskammer v. 11.04.24 (Landwirtschaft / Forstwirtschaft)
c)  Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie v. 04.04.24 (Baugrund)
d)  Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung v. 05.04.24 (Luftbildauswertung)
e)  Staatl. Gewerbeaufsichtsamt v. 24.04.24 u. IHK v. 02.05.24 (Gewerbe: Schall, Luftschadstoffe)
f)  Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr v. 22.04.24 (Immissionen / Fluglärm v. Luft- / Bodenschießplatz Nordhorn)

Zusammenfassung:

Mensch und seine Gesundheit, Bevölkerung

Emissionen (Schall, Staub)

Tiere, Pflanzen, Biotoptypen und Biologische Vielfalt

Verlust von Lebensraum

Fläche, Boden, Wasser

Bodenversiegelung, Verlust der Bodenfunktion, Verringerung Versickerungsrate, erhöhter Oberflächenabfluss, Verringerung Grundwasserneubildung

Klima und Luft

Veränderung von Klimatopen, Belastung der Atmosphäre, schnellere Erwärmung

Kultur- und sonstige Sachgüter

Hohes archäologisches Potential

Landschaft

Veränderung Landschaftsbild

In den textlichen Festsetzungen wird auf technische Vorschriften / Regelwerke (DIN-Vorschriften und Arbeitsblätter) verwiesen. Diese werden bei der Gemeinde Emsbüren zur Einsicht bereitgehalten.

Während der Veröffentlichungsfrist können bei der Gemeinde Emsbüren Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

Für die 66. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gem. § 7 (3) Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Innerhalb des öffentlichen Beteiligungsverfahrens sind gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 36 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auch Kinder und Jugendliche zur Beteiligung aufgerufen.

Emsbüren, 28.08.2024

Der Bürgermeister

In Vertretung

Hemme

*) Öffnungszeiten:
Mo. 8.00 Uhr – 16.00 Uhr
Di., Mi., Fr. 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
Do. 8.00 Uhr – 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung