Landkreis stellt Überschreitung der 10er-Inzidenz fest
Da sich die Infektionen diffus verteilen und nicht mehr schlüssig auf ein einzelnes Ausbruchsgeschehen in einer Einrichtung oder einem Unternehmen zurückführen lassen, muss der Landkreis nun die Überschreitung der 10er-Inzidenz per Allgemeinverfügung feststellen, die am Mittwoch, den 4. August 2021, veröffentlicht wird. Dies hat zur Folge, dass auf Grundlage der Niedersächsischen Corona-Verordnung im gesamten Landkreis ab Donnerstag verschärfte Corona-Beschränkungen gelten.
Auf dieser Basis gibt die Landesverordnung für einzelne Bereiche Regelungen vor, die automatisch in Kraft treten:
So gilt ab Donnerstag erneut die Regelung, dass sich max. 10 Personen aus 10 Haushalten treffen dürfen – allerdings werden zugehörige Kinder bis 14 Jahren sowie vollständig geimpfte und/oder genesene Personen nicht eingerechnet. Vollständig schließen müssen laut Verordnung zudem Diskotheken, Clubs sowie Shisha-Bars im Emsland. Darüber hinaus gilt auf dem Wochenmarkt wieder eine Maskenpflicht.
Abweichend vom Stufenplan des Landes ist es in genau festgelegten Bereichen zulässig, von Verschärfungen abzusehen, sofern hier keine maßgeblichen Infektionsgeschehen zu verzeichnen sind. Von dieser Option macht der Landkreis Gebrauch, so dass aktuell zum Beispiel keine neuen Beschränkungen für die Gastronomie, für (öffentliche) Veranstaltungen oder den Tourismus in Kraft treten.
Die Beschränkungen können aufgehoben werden, wenn an fünf Werktagen in Folge die 7-Tages-Inzidenz den Wert 10 unterschreitet.