Private Nutzung der öffentlichen Grünflächen
Zudem erfolgt durch die Bebauung ein Eingriff in den Naturhaushalt, welcher durch die Anlage von Grünflächen im Plangebiet zum Teil ausgeglichen werden kann. Die Ausgleichsmaßnahmen sind beispielsweise die Anlage einer extensiven Wiese, einer Streuobstwiese oder eine Bepflanzung mit einheimischen Bäumen und Sträuchern. Es sollte somit für jedermann verständlich sein, dass diese öffentlichen Flächen der Allgemeinheit zugutekommen sollen und nicht als Lagerfläche für Brennholz, Baumaterialien oder ähnliches, sowie als Abstellfläche für PKW-Anhänger, Wohnwagen oder Wohnmobile genutzt werden dürfen.
In den letzten Jahren häufen sich jedoch die Meldungen, dass diese öffentlichen Grünflächen vermehrt privat genutzt werden.
Zukünftig wird von Seiten des Fachbereiches Ordnung vermehrt eine widerrechtliche Nutzung der öffentlichen Grünflächen kontrolliert. Daher vorab die Bitte, entsprechende Materialien und Fahrzeuge von den öffentlichen Flächen zu entfernen.
Es sollte selbstverständlich sein, dass nicht das öffentliche Grundstück, sondern ausschließlich das private Grundstück als Lager- und Abstellfläche genutzt wird.