Emsbüren sucht Schöffen und Jugendschöffen
Für die Wahlperiode 2024 bis 2028 werden in der Gemeinde Emsbüren Schöffen und Jugendschöffen gesucht, die am Amts- oder Landesgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen sollen. Die Bewerbungen können ab sofort bis spätestens zum 01.03.2023 eingereicht werden.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in der Gemeinde Emsbüren wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Das Amt der Schöffen ist ein Ehrenamt und kann ausschließlich von deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern mit ausreichenden Deutschkenntnissen ausgeübt werden. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen jemanden ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich. Vielmehr sollten Schöffen über eine soziale Kompetenz verfügen und für die Verurteilung ihren gesunden Menschenverstand und ihr persönliches Rechtsempfinden einbringen. Vorausgesetzt wird zudem Lebenserfahrung und Menschenkenntnis, welche sich sowohl aus beruflicher Erfahrung und / oder gesellschaftlichem Engagement ergeben können. Von Jugendschöffen wird darüber hinaus erwartet, dass sie erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sind. Die Ausübung mehrerer Schöffenämter ist nicht zulässig.
Nähere Einzelheiten über die Stellung und die Aufgaben der Schöffen können abgerufen werden auf https://schoeffenwahl2023.de
Bewerbungsformular Jugendschöffe (PDF)
Bewerbungsformular Schöffe (PDF)
Bitte melden Sie sich bei Interesse bis spätestens zum 01.03.2023 bei der Gemeinde Emsbüren, Frau Krickel, Telefon: 05903 / 9305 – 1057 oder E-Mail: krickel@emsbueren.de.