Europawahl und Direktwahl (Landratswahl)
Am 26.05.2019 finden in der Gemeinde Emsbüren die Europawahl und die Direktwahl zur Landrätin/zum Landrat statt. Eine etwa notwendig werdende Stichwahl bei der Landratswahl findet am 16.06.2019 statt.
Sie erhalten für jede Wahl, für die Sie die Wahlberechtigung haben, eine andersfarbige Wahlbenachrichtigungskarte und einen andersfarbigen Stimmzettel.
Die Europawahl wird zuerst ausgezählt und anschließend das Ergebnis der Landratswahl.
Europawahl:
Wahlberechtigt sind alle Deutschen und EU-Bürgerinnen/ EU- Bürger mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- mindestens drei Monate in der Bundesrepublik Deutschland oder in anderen Mitgliedsstaaten der EU wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht in der Bundesrepublik Deutschland oder in anderen Mitgliedsstaaten der EU vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Grundsätzlich wird jeder Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis der Stadt oder Gemeinde eingetragen, in der er/sie seinen/ihren Hauptwohnsitz hat. Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann nur in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis er geführt wird.
Unionsbürger, die bereits an den Europawahlen 1999, 2004, 2009 oder 2014 in Deutschland teilgenommen haben, werden ebenfalls automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Unionsbürger, die bislang noch keinen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben, können diesen Antrag noch bis zum 05.05.2019 stellen.
Wahlbenachrichtigung
Alle Wahlberechtigten erhalten bis zum 05.05.2019 eine Wahlbenachrichtigungskarte.
Briefwahl (Beantragung eines Wahlscheins)
Wahlberechtigte, die am Wahltage ihre Stimme nicht im Wahllokal abgeben können, können diese auf Antrag durch Briefwahl abgeben.
- Beantragung
Die Beantragung eines Wahlscheines (Briefwahlunterlagen) kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeindeverwaltung erfolgen. Die Schriftform gilt auch bei einer Beantragung durch Telefax oder E-Mail als gewahrt.
Eine fernmündliche Antragstellung ist nicht zulässig.
Als Antragsformular dient die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte, die jedem Wahlberechtigten bis spätestens zum 05.05.2019 zugeht.
Ferner können Sie unseren Online-Wahlscheinantrag / (unter www.emsbueren.de) nutzen.
Sollen die Briefwahlunterlagen an eine andere als Ihre Heimatadresse gesandt werden, ist eine möglichst genaue Angabe der Anschrift, insbesondere im Ausland, unerlässlich.
Wer für eine andere Person einen Antrag auf Briefwahlunterlagen stellt, muss durch Vorlage einer Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
- Aushändigung
Eine Aushändigung der Briefwahlunterlagen an eine andere Person (auch z. B. den Ehegatten) ist nur bei einer Vollmacht zur Entgegennahme der Briefwahlunterlagen zulässig. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.
Briefwahlunterlagen können noch bis zum Freitag, 24.05.2019, 18.00 Uhr, beantragt werden. In Ausnahmefällen, z. B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, auch noch bis zum Wahltage um 15.00 Uhr.
Landratswahl:
Gleichzeitig zur Europawahl findet in Emsbüren auch die Direktwahl der Landrätin/des Landrates statt.
Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürger), und am Wahltage
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten im Landkreis Emsland seinen Wohnsitz hat,
- nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht
ausgeschlossen ist.
Alle Wahlberechtigten erhalten bis zum 05.05.2019 eine Wahlbenachrichtigungskarte.
Bitte beachten Sie:
1. Wahlberechtigte, die für die erste Wahl am 26.05.2019 eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, erhalten für eine etwaige Stichwahl am 16.06.2019 keine neue Wahlbenachrichtigung.
Bitte bewahren Sie die Wahlbenachrichtigungskarte für eine Stichwahl auf.
2. Personen, die erst für die Stichwahl wahlberechtigt sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis nachgetragen und erhalten zur Stichwahl eine Wahlbenachrichtigungskarte.
Briefwahl (Beantragung eines Wahlscheins)
Wahlberechtigte, die am Wahltage ihre Stimme nicht im Wahllokal abgeben können, können diese auf Antrag durch Briefwahl abgeben.
- Beantragung
Die Beantragung eines Wahlscheines (Briefwahlunterlagen) kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeindeverwaltung erfolgen. Die Schriftform gilt auch bei einer Beantragung durch Telefax oder E-Mail als gewahrt.
Eine fernmündliche Antragstellung ist nicht zulässig.
Als Antragsformular dient die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte, die jedem Wahlberechtigten bis spätestens zum 05.05.2019 zugeht.
Neben dem Wahlschein für die erste Wahl (26.05.2019) kann gleichzeitig ein Wahlschein für die etwaige Stichwahl (16.06.2019) beantragt werden. Sie haben aber auch später noch die Möglichkeit Briefwahlunterlagen für die Stichwahl zu beantragen.
Wer einen Wahlschein nur für die erste Wahl beantragt hat, erhält mit dem Wahlschein (Briefwahlunterlagen) die Wahlbenachrichtigung für eine etwaige Stichwahl zurück.
Ferner können Sie unseren Online-Wahlscheinantrag (unter www.emsbueren.de) nutzen.
Sollen die Briefwahlunterlagen an eine andere als Ihre Heimatadresse gesandt werden, ist eine möglichst genaue Angabe der Anschrift, insbesondere im Ausland, unerlässlich.
Wer für eine andere Person einen Antrag auf Briefwahlunterlagen stellt, muss durch Vorlage einer Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
- Aushändigung
Eine Aushändigung der Briefwahlunterlagen an eine andere Person (auch z. B. den Ehegatten) ist nur bei einer Vollmacht zur Entgegennahme der Briefwahlunterlagen zulässig. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.
Briefwahlunterlagen können noch bis zum Freitag, 24.05.2019, 13:00 Uhr, beantragt werden. In Ausnahmefällen, z. B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, auch noch bis zum Wahltage um 15:00 Uhr.