Schülerjahresfahrkarten
Anspruchsberechtigte Schüler / bzw. Schülerinnen die für Ihren Schulweg die Züge auf der Emslandstrecke RE 15 (Papenburg-Rheine) nutzen, werden von der Emsländischen Eisenbahn mit entsprechenden Fahrausweisen ausgestattet, sofern folgende Voraussetzungen nach der Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Emsland vom 18.06.2018 erfüllt sind:
1. Voraussetzungen:
Schüler/-innen des Sekundarbereiches I (Klasse 5 – 10),
Schüler/-innen aus den berufsbildenden Schulen, die,
die erste Klasse einer Berufsfachschule,
die Berufseinstiegsschule Klasse 1 (ehem. BVJ)
oder die Berufseinstiegsschule Klasse 2 (ehem. BEK) besuchen.
2. Entfernung
- für SchülerInnen der Klassen 5 und 6 (Sek.I – Bereich) dessen Schulweg mehr als 3,0 km beträgt
- für SchülerInnen der Klassen 7 bis 10 (Sek.I – Bereich) dessen Schulweg mehr als 3,85 km beträgt und
- für SchülerInnen der Berufsbildenden Schulen deren Schulweg mehr als 5,5 km beträgt.
Anspruch auf die Kombi Karte
- besteht nur, wenn die Entfernung von der Haustür des Schülers bis zum nächstgelegenen Bahnhof bzw. der Weg vom Zielbahnhof zur Schule 2 km übersteigt.
Die entsprechenden Antragsvordrucke sind auf der Homepage der Emsländischen Eisenbahn oder auf der Homepage bei der Gemeinde Emsbüren zu finden.
Antrag auf Ausstellung einer Schülerjahreskarte Schuljahr 2022/2023
Die Anträge sind spätestens bis zum 13.05.2022 entweder in der Schule oder bei der Gemeinde Emsbüren wieder abzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei verspäteter Abgabe eine rechtzeitige Bestellung der Jahreskarte zum Schuljahresbeginn nicht mehr gewährleistet werden kann.
Die Ausgabe der Schüler-Abo-Karten erfolgt über die besuchte Schule.
Bei Fragen zur Antragstellung steht Ihnen Frau Melanie Sander, Tel. (0 59 03) – 93 05 11 62, e-mail: sander@emsbueren.de, zur Verfügung.