Vermehrter Vandalismus im Schulzentrum

Vandalismus vom Februar 2022 Vermehrter Vandalismus im Schulzentrum

Nutzung und Verhalten auf dem Schulhof außerhalb des Schulbetriebes

Im vergangenen Jahr haben sich die Straftaten, die im Schulzentrum Emsbüren, den Sporthallen und dem Volleyballfeld begangen wurden, deutlich vermehrt.

Es handelt sich hierbei meist um jugendtypische Delikte wie Sachbeschädigung durch Graffiti und andere Farbschmierereien sowie kaputte Glasscheiben an den Gebäuden, die durch Steinwürfe beschädigt wurden. Zudem kommt es dort zu Vermüllungen von zurückgelassenen Flaschen und Verpackungsmaterial.

Es wurde festgestellt, dass die Schäden meistens in den frühen Abendstunden und zur Nachtzeit entstehen.

Aus gegebenem Anlass weist die Gemeindeverwaltung auf die Benutzungsverordnung für Schulhöfe der Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Emsbüren hin.

Diese besagt unter anderem, dass die Benutzung der Schulhöfe außerhalb der Schulzeiten, Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 17 Jahren gestattet ist.

Jeder Benutzer des Schulhofes hat sich so zu verhalten, dass keine Schäden und Gefahren für andere entstehen. Für mutwillige Beschädigungen haftet der Erziehungsberechtigte.

Untersagt ist es, gefährliche Gegenstände mit sich zu führen, auf dem Gelände zu rauchen, sowie alkoholische Getränke mitzubringen und auf dem Schulgelände zu genießen. Des Weiteren ist es nicht gestattet auf dem Gelände zu zelten, ein Feuer zu machen oder zu Grillen.

Insofern kein Schulbetrieb herrscht, ist der Schulhof spätestens um 19.00 Uhr zu verlassen. Die Allgemeine Nutzung ist an Sonn- u. Feiertagen nicht gestattet.

Wer den vorstehenden Bestimmungen zuwider handelt oder im Einzelfall die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet, kann strafrechtlich verfolgt und von der weiteren Benutzung ausgeschlossen werden.

Anordnungen von Schulleitern, Hausmeistern und denjenigen Personen, die von der Gemeinde Emsbüren damit beauftragt sind, das Hausrecht auszuüben, ist Folge zu leisten.

Ein Verstoß gegen die Benutzungsordnung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und mit einer Geldbuße von bis zu 5.000, - € belegt werden.

Die Gemeinde Emsbüren möchte, dass alle Nutzer der Schulhöfe und des Schulzentrums zu einem fairen Miteinander bereit sind. Die Öffnung der Schulhöfe außerhalb der Schulzeit kann nur dann funktionieren, wenn gewisse Regeln eingehalten werden.

Um weitere Schäden zu vermeiden, werden vorsorglich verstärkte Kontrollen durchgeführt.

Der genaue Wortlaut der Benutzungsordnung für Schulhöfe kann auf der Internetseite der Gemeinde Emsbüren, www.emsbueren.de, nachgelesen werden.