Allgemeinverfügung
In der Gemeinde Emsbüren dürfen die angegebenen Verkaufsstellen in der Zeit vom 19.03. bis 18.04. an Sonn- und Feiertagen für den geschäftlichen Verkehr geöffnet werden. Mit der Sonderregelung ist keine Pflicht der Offenhaltung der Verkaufsstellen verbunden. Sie gibt dem Einzelhandel lediglich die Möglichkeit der Sonntagsöffnung.
Diese Sonderregeleung gilt für nachstehende Verkaufsstellen:
Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Zeitungsverkauf, Bau-, Garten- und Tierbedarfsmärkte.
Allgemeinverfügung über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen
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