Bundestagswahlen

Am 26.09.2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. In der Zeit von 8.00 - 18.00 Uhr kann gewählt werden.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten,
  • nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz (BWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.


Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am

Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie

  1. nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder
  2. aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen

Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.


Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wer am Stichtag 13. August 2021 die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt, wird „von Amts wegen“ in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhält bis zum 05. September 2021 eine Wahlbenachrichtigungskarte. Darin wird mitgeteilt, in welchem Wahllokal jeweils gewählt werden kann. Wer keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, sollte sich sofort beim Wahlamt melden. Die Wahlberechtigung ist in der Regel in wenigen Minuten zu klären. Ein Wahlberechtigter, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann sein Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.


Es gibt folgende Möglichkeiten, seine Stimmen per Briefwahl abzugeben:

  • Wahlberechtigte können grundsätzlich bis zum 24. September 2021, 18.00 Uhr, persönlich die Briefwahlunterlagen im Wahlamt beantragen und dort auch gleich wählen. Jeder Wahlberechtigte erhält nur seine persönlichen Unterlagen. An einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlscheine und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.
  • Die Briefwahlunterlagen können schriftlich oder online beim Wahlamt angefordert werden.

Online Briefwahlunterlagen beantragen unter https://openrathaus.emsbueren.de/ → Dienstleistungen → Wahlscheinantrag

  • Wenn ein Wahlberechtigter plötzlich erkranken sollte, können die Unterlagen noch bis zum 26. September 2021, 15.00 Uhr, abgeholt werden. Hierzu muss die Person, die die Unterlagen abholt, einen vom Wahlberechtigten unterschriebenen Antrag und eine formlose schriftliche Vollmacht vorlegen.


Wie wird gewählt?

Jeder Wähler erhält einen Stimmzettel und hat eine ERSTSTIMME und eine ZWEITSTIMME, die er durch Ankreuzen auf dem Stimmzettel vergeben kann. Mit der Erststimme wird ein Direktbewerber des Wahlkreises und mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei gewählt.

Sollten Sie noch Fragen zur Bundestagswahl haben, setzen Sie sich mit der Bürgerzentrale, Tel.: (0 59 03) 93 05-1050, in Verbindung.