Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
zuständiger Fachbereich:
Amt | Telefon | Fax | |||
---|---|---|---|---|---|
Fachbereich IV - Arbeit und Soziales, Ordnungswesen, Bürgerservice und Standesamt | 05903/9305-0 | 05903/9305-1155 |
Ansprechpartner:
Name | Telefon | Fax | |
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Frau Elfert | 05903 9305-2050 | 05903 9305-1155 | |
Frau Gerdes | 05903 9305-1052 | 05903 9305-1155 | |
Frau Scheffer | 05903 9305-1050 | 05903 9305-1155 | |
Frau Egbring | 05903 9305-1050 | 05903 9305-1155 |
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.
Für die Adressänderung auf dem Chip Ihrer eID-Karte müssen Sie zu dem für Sie zuständigen Bürgeramt am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.
Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie zur Adressänderung zum zuständigen Bürgeramt an dem Ort gehen, an dem Sie aktuell wohnen.
Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.
Für die Adressänderung auf dem Chip Ihrer eID-Karte müssen Sie zu dem für Sie zuständigen Bürgeramt am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.
Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie zur Adressänderung zum zuständigen Bürgeramt an dem Ort gehen, an dem Sie aktuell wohnen.
Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Sie müssen Ihren neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.
Verfahrensablauf
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
- Sie melden sich persönlich bei dem für Sie zuständigen Bürgeramt.
- Sie legen Ihre Ihre gültige eID-Karte vor
- Anschließend ändert das Bürgeramt kostenlos Ihre Adresse auf Ihrer eID-Karte.
An wen muss ich mich wenden?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Wenden Sie sich an die zuständige Meldebehörde (in der Regel das Bürgeramt) der Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bezirk Sie wohnen. Bei mehreren Wohnungen dort, wo die Hauptwohnung ist.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Es fallen keine Kosten an.
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
Aktuelle amtliche Meldebestätigung
Anträge / Formulare
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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- Formulare vorhanden: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Formlose Antragsstellung möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
- Online-Dienste vorhanden: nein
Rechtsgrundlage
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
weiterführende Links
- § 4 Absatz 4 Nummer 5 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
- § 6 Absatz 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehö-rige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektro-nischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
- § 7 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
- § 12 Absatz 4 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Ange-hörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elekt-ronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
- § 20 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
- § 21 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
- § 25 Satz 1 Nummer 7 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
- § 36b Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unions-bürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PauswV)
Rechtsbehelf
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
)
- Widerspruch
- Anfechtungsklage
- Verpflichtungsklage