Sterbeurkunde
zuständiger Fachbereich:
Amt | Telefon | Fax | |||
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Bereich Standesamt | 05903/9305-0 | 05903/9305-1155 | |||
Fachbereich IV - Arbeit und Soziales, Ordnungswesen, Bürgerservice und Standesamt | 05903/9305-0 | 05903/9305-1155 |
Ansprechpartner:
Name | Telefon | Fax | |
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Frau Schmidt | 05903 9305-1055 | 05903 9305-1155 |
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
https://service.niedersachsen.de
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Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen.
Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Verfahrensablauf
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.
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Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.
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Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
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Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Zuständige Stelle
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.
Welche Gebühren fallen an?
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Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird
Gebühr:
7,50 € EUR
Ausstellung einer Sterbeurkunde
Gebühr:
15,00 € EUR
Was muss ich mitbringen?
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- Identitätsnachweis (Kopie)
Rechtsbehelf
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen /
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Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.