Bekanntmachung - Veröffentlichung der Bauleitplanentwürfe BPlan 165 "Palhügel-Süd", Teil I

Bekanntmachung

I.  58. Flächennutzungsplanänderung (Darstellung von Wohnbauflächen im Bereich Palhügel-Süd)
II. Bebauungsplan Nr. 165 „Palhügel-Süd“, Teil I
hier:
Veröffentlichung der Bauleitplanentwürfe gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Emsbüren hat am 13.08.2024 den Entwurf der in Aufstellung befindlichen 58. Änderung des Flächennutzungsplanes und des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 165 sowie deren Veröffentlichung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen.

Die 58. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gleichzeitig mit dem Bebauungsplan im sog. Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.

I.  58. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Geltungsbereich des Bauleitplan-Entwurfes ist in dem beigefügten Plan dargestellt. Gegenstand der Planung ist die Ausweisung einer Wohnbaufläche. Anlass ist die große Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken.

II. Bebauungsplan Nr. 165

Der Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes ist in dem beigefügten Plan dargestellt. Gegenstand des Bebauungsplanes ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes. Ziel ist die Vorhaltung weiterer Wohnbaugrundstücke.

I. und II.

Die Planzeichnungen der Bauleitpläne inkl. den planungsrechtlichen textlichen Festsetzungen werden mit den Begründungen, sowie den unten bezeichneten Planunterlagen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom

17.09.2024 bis zum 17.10.2024 (einschließlich)

bei der Gemeinde Emsbüren, Rathaus, Magistratstraße 5, Zi. 121, während der Dienststunden *) veröffentlicht.

Die Planungsunterlagen werden außerdem für die Dauer der Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Emsbüren (www.emsbueren.de) unter dem Menüpunkt „Rathaus & Service – Bekanntmachungen“ eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de) zugänglich gemacht und können dort eingesehen werden.

Die veröffentlichten Planunterlagen umfassen

 

Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor und können zusammen mit den Planunterlagen eingesehen werden:

1.         Umweltbericht mit Bestandsaufnahme und -bewertung zu folgenden Schutzgütern inkl. Wirkungsprognose und umweltrelevanten Maßnahmen (BfS, 24.07.2024) sowie Artenschutzbeiträge Brutvögel (Moormann, 2023) und Fledermäuse (Klüppel-Faunistik, November 2023)

-           Menschen, Immissionsschutz (Gewerbe- und Verkehrslärm, Geruch, Staub)
-           Landschaftsbild / Ortsbild (Erhalt von Gehölzstrukturen)
-           Fläche, Boden, Wasser (Verlust von Versickerungsfläche, Verringerung Grundwasserneubildung, Verlust von Bodenfunktionen, Teilversickerung, Rückhaltung Oberflächenwasser)
-           Klima, Luft (Erwärmung durch Versiegelung)
-           Arten und Lebensgemeinschaften (Verlust von Lebensraum, u. a. verschiedene Fledermausarten, Steinkauz und Grünspecht, Erhalt / Ergänzung von Gehölzstrukturen, Herstellung von Grünlandflächen, Anbringung von Nisthilfen, Ausbringung einer
            Regio-Saatgutmischung)
-           Risiken für die Umwelt
-           Kultur- und sonstige Sachgüter / kulturelles Erbe (hohes archäologisches Potential)
-           Wechselwirkungen
-           Maßnahmen (Immissionsschutz, Vermeidungsmaßnahmen, externer Ersatzflächenpool Elbergen)

2.         Schalltechnisches Prognosegutachten (Graner + Partner, 30.01.2007), Schallimmissionsgutachten (Normec Uppenkamp, 13.11.2023) (Schutzgut Mensch, Arten)

3.         Geruchstechnische Untersuchung (Fides, 10.07.2024) (Schutzgut Mensch)

4.         Hydraulisches Konzept / Oberflächenentwässerung (Schwennen, 10.07.2024) (Schutzgut Mensch, Boden, Wasser, Arten)

5.         Staubimmissionsprognose (Normec Uppenkamp, 20.06.2023) (Schutzgut Mensch)

6.         Stellungnahmen mit Umweltbezug aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB, u. a.

a) Landkreis Emsland v. 18.04.24 (Nachverdichtung, Innenentwicklung, Geruchsimmissionen, Verkehrswegeplanung, Brandschutz, Denkmalpflege)
b)  Landwirtschaftskammer v. 11.04.24 u. Vereinigung des emsländischen Landvolkes v. 03.04.24 (Landwirtschaft / Forstwirtschaft)
c)  Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie v. 08.04.24 (Bodenschutz; Plaggenesch, Baugrund, Kompensation)
d)  Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung v. 05.04.24 (Luftbildauswertung zu Kampfmitteln)
e)  Staatl. Gewerbeaufsichtsamt v. 24.04.24 und Industrie- und Handelskammer v. 02.05.24 (Gewerbe: Schall, Luftschadstoffe, Geruch)
f)  Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr v. 22.04.24 (Immissionen / Fluglärm v. Luft- / Bodenschießplatz Nordhorn)
g)  Wasserverband Lingener Land v. 02.04.24 (Trinkwasserversorgung, Löschwasserbedarf)

Zusammenfassung:

Mensch, menschliche Gesundheit, Emissionen

Emissionen (Geruch, Lärm, Staub)

Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt

Verlust von Lebensraum (Fledermausarten, Grünspecht, Steinkauz)

Fläche, Boden, Wasser

Verlust von Versickerungsfläche, Verringerung Grundwasserneubildung, Verlust von Bodenfunktionen

Klima und Luft

Erwärmung durch Versiegelung

Kultur- und sonstige Sachgüter / kulturelles Erbe

Hohes archäologisches Potential

In den textlichen Festsetzungen wird auf technische Vorschriften / Regelwerke (DIN-Vorschriften und Arbeitsblätter) verwiesen. Diese werden bei der Gemeinde Emsbüren zur Einsicht bereitgehalten.

Während der Veröffentlichungsfrist können bei der Gemeinde Emsbüren Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

Für die 58. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gem. § 7 (3) Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Innerhalb des öffentlichen Beteiligungsverfahrens sind gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 36 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auch Kinder und Jugendliche zur Beteiligung aufgerufen.

Emsbüren, 28.08.2024

Der Bürgermeister

In Vertretung

Hemme

*) Öffnungszeiten:
Mo. 8.00 Uhr – 16.00 Uhr
Di., Mi., Fr. 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
Do. 8.00 Uhr – 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung