Abgaben werden fällig

Die Gemeindekasse macht darauf aufmerksam, dass zum 15. Februar 2021 folgende Steuern und Gebühren fällig werden.

1.  Grundsteuer und Gebühren

- 1. Vierteljahresbetrag 2021


2.  Gewerbesteuer 

- 1. Vorauszahlungsbetrag 2021


Die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer sind unverändert. Weiterhin hat sich die Höhe der Straßenreinigungsgebühren nicht geändert. Die Beträge entnehmen Sie bitte dem Ihnen zuletzt zugegangenen Bescheid!

Alle Abgabepflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, die Steuern und Gebühren pünktlich zum 15. Februar 2021 zu zahlen.