Straßenseitenräume nicht bewirtschaften!
Es kommt leider immer wieder vor, dass Eigentümer bzw. Pächter von landwirtschaftlichen Flächen insbesondere bei der Frühjahrsbestellung teilweise die gemeindeeigenen Straßenseitenräume und teilweise sogar ganze Wege widerrechtlich in die Bewirtschaftung ihrer Ländereien mit einbeziehen.
Durch die Bewirtschaftung von Straßenseitenräumen gehen Flächen für die Natur verloren und die wichtige Straßenentwässerung ist nicht mehr im erforderlichen Umfang gewährleistet. Im schlimmsten Fall drohen Kantenabbrüche an den befestigten Fahrbahnen.
Wegeseitenräume der Natur zu überlassen ist ein wichtiger Beitrag für den Natur- und Landschaftsschutz. Die Realisierung und Optimierung von mehr Blühstreifen an Wegeseitenräumen kann aber nur gemeinsam mit den Eigentümern der benachbarten Grundstücke gelingen. Falls Sie diesbezüglich Ideen und Vorschläge haben, melden Sie sich bei der Gemeindeverwaltung (Frau Borg, Tel. 05903/9305143, borg@emsbueren.de).
Im Zweifel können die Grundstücksgrenzen im Bauamt der Gemeindeverwaltung hinterfragt werden. Durch das Übereinanderlegen von Flurkarten und Luftfotos werden die Grenzen sichtbar gemacht.