Lichtbilderstellung in der Behörde
Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3.12.2020 dürfen ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente wie Personalausweis und Reisepass genutzt werden. Durch die geänderte Regelung hat sich die Gemeinde Emsbüren dazu entschieden, ein Lichtbildaufnahmegerät aufzustellen. Die technischen Voraussetzungen werden bis dahin geschaffen.
Wenn das Lichtbild durch die Behörde gefertigt wird, ist nach den gesetzlichen Vorgaben eine Gebühr von 6 € zu erheben.
Weiterhin steht es Ihnen frei, das Lichtbild bei einem externen Dienstleister (z. B. Fotografen) zu fertigen. Der Dienstleister muss dafür speziell registriert sein, um der Passbehörde das Lichtbild elektronisch zu übermitteln.
Eine Übermittlung an die antragstellende Person oder ein Ausdruck des Lichtbilds ist nicht gestattet. Sie können momentan damit z. B. nicht für einen Führerscheinantrag benutzt werden.