Ehrungen / Alters- und Ehejubiläen (Organisation)

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In Emsbüren gelten für Ehrungen bei Alters- und Ehejubiläen grundsätzlich folgende Regelungen:

75. Geburtstag:
Die Jubilare erhalten von der Gemeinde Emsbüren ein Glückwunschschreiben per Post.

80. und 85. Geburtstag:
Besuch durch bis zu zwei Vertreter(innen) des jeweiligen Ortsrates.

90., 95., 100. und jeder weitere Geburtstag über 100 Jahre:
Besuch durch den Bürgermeister ( oder seinem Stellvertreter) und den Ortsbürgermeister oder eine(n) Vertreter(in) des Ortsrates.
Der Besuch findet in der Regel am betreffenden Tag um 11:00 Uhr statt.
Die Jubilare erhalten von der Gemeinde Emsbüren eine Urkunde und einen HHG-Gutschein im Wert von 25,00 €.

91. – 94. und 96. – 99. Geburtstag:
Die Jubilare erhalten von der Gemeinde Emsbüren ein Glückwunschschreiben und einen HHG-Gutschein im Wert von 25,00 €. per Post.

50., 60., 65., 70. und 75. Ehejubiläum:
Besuch durch den Bürgermeister ( oder seinem Stellvertreter) und den Ortsbürgermeister oder eine(n) Vertreter(in) des Ortsrates.
Der Besuch findet in der Regel am betreffenden Tag um 11:00 Uhr statt.
Die Jubilare erhalten von der Gemeinde Emsbüren eine Urkunde und einen HHG-Gutschein im Wert von 25,00 €.

Der Gemeindeverwaltung sind nur die Hochzeitsdaten derjenigen Ehepaare bekannt, die in der Gemeinde Emsbüren standesamtlich getraut wurden. Diese Jubelpaare erhalten einige Wochen vorher einen Anruf oder ein Schreiben der Gemeinde Emsbüren zur Abstimmung eines Besuchstermins.

Gerne würden wir auch den Jubelpaaren, die nicht in Emsbüren geheiratet haben, einen Glückwunsch und ein Präsent zukommen lassen. Daher unsere Bitte an die Jubelpaare und/oder deren Angehörigen, uns kurz zu informieren, damit wir die entsprechenden Formalitäten in die Wege leiten können.

Sollte eine Ehrung nicht erwünscht sein, bitten wir ebenfalls um eine Mitteilung an das Vorzimmer des Bürgermeisters.

Leistungsbeschreibung
Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt veranlasst werden.
Dies gilt auch bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.
  • Goldene Hochzeit,
  • Diamantene Hochzeit,
  • Eiserne Hochzeit,
  • dem 70. und dem 75. Hochzeitstag,
  • 90. Geburtstag,
  • 95. Geburtstag oder
  • 100. Geburtstag.
Näheres erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )





Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )


Was muss ich mitbringen?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
(Quelle: Serviceportal Niedersachsen / https://service.niedersachsen.de )