Abgaben werden fällig
1. Grundsteuer und Gebühren
- 1. Vierteljahresbetrag 2021
2. Gewerbesteuer
- 1. Vorauszahlungsbetrag 2021
Die Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer sind unverändert. Weiterhin hat sich die Höhe der Straßenreinigungsgebühren nicht geändert. Die Beträge entnehmen Sie bitte dem Ihnen zuletzt zugegangenen Bescheid!
Alle Abgabepflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, die Steuern und Gebühren pünktlich zum 15. Februar 2021 zu zahlen.