Erhöhung der Kitabeiträge ab dem 01.08.2024

Der Rat der Gemeinde Emsbüren hat in seiner Sitzung am 13.12.2023 die Anhebung der Kitabeiträge ab dem 01.08.2024 beschlossen.

Das heißt, dass die Beiträge ab dem 01.08.2024 angehoben werden. Hier finden SIe die neuen Staffelungen und Hinweise dazu, wie sich der Kitabeitrag berechnet und zusammensetzt.

Die Höhe des Kitabeitrages richtet sich nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte (Bruttoverdienst abgzgl. Werbungskosten) lt. Steuerbescheid.

Als EInkommen gelten insebsondere auch steuerfreie Einkünfte (z.B. aus geringfügige Beschäftigung). Negativeinkünfte bleiben unberücksichtigt. Bei eheänlichen Lebensgemeinschaften gilt das Einkommen beider LEbenspartner.

Falls kein Steuerbescheid vorliegt, kann das Einkommen aufgrund von Gehaltsabrechnungen nachgewiesen werden.

Für das 2. und jedes weitere kindergeldberechtigte Kind der Sorgeberechtigten im Haushalt ermäßigt sich der Kitabeitrag ab Antragsstellung um je 5,00 €.

Für Familien, von denen 2 Kinder (bei insgesamt 3 oder mehr Kindern) die Kindertagesstätte besuchen übernimmt die Gemeinde Emsbüren den zu zahlenden Elternbeitrag für das 2 beitragspflichtige Kiind in Höhe des zu zahlenden Beitrages (nach EInkommensstufe I).

Sollte der monatliche Kitabeitrag aufgrund der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse nicht aufgebracht werden können, besteht die Möglichkeit, den Beitrag auf Antrag übernehmen zu lassen. Bitte melden Sie sich hierzu bei der Gemeinde Emsbüren.

Ab dem 01.08.2024 gibt es nicht mehr 4 sondern 6 Staffelgruppen. Dann gelten diese Einteilungen:

Staffelgruppe I bis 25.000,00 €
Staffelgruppe II bis 37.500,00 €
Staffelgruppe III bis 50.000,00 €
Staffelgruppe IV bis 62.500,00 €
Staffelgruppe V bis 75.000,00 €
Staffelgruppe VI über 75.000,00 €

Die entsprechnde Tabelle finden Sie hier.
Eine Beispielberechnung finden Sie hier.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Gemeinde Emsbüren, Frau Schimpf, Telefon: 05903/9305-2124 oder schimpf@emsbueren.de