Notbetreuung in der Kindertagesstätte
In der neuen Niedersächsischen Verordnung zum Schutz von Neuinfektionen mit dem Coroanavirus vom 17.04.2020 heißt es:
Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung einem Berufszweig vom allgemeinen öffentlichen Interesse tätig ist. Möglich ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen, wie drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall.
In einem Gespräch zwischen den Trägervertretern und den Leiterinnen wurde eine einheitliche Vorgehensweise für Emsbüren zur Vergabe von Plätzen in der Notbetreuung abgestimmt. Zunächst ist es wichtig, dass Sie den Kontakt zu Ihrer Kindertagesstätte suchen. Von dort erhalten Sie die entsprechenden Antragsunterlagen und weitere Informationen.
Bitte reichen Sie den Antrag ausgefüllt im Rathaus wieder ein. Fügen Sie dem Antrag bitte unbedingt Bescheinigungen vom Arbeitgeber (bei Selbstständigen durch Eigenerklärung) bei.
Der Antrag ist bis jeweils eine Woche im Voraus (Dienstag 16:00 Uhr) zu stellen. Ein Gremium aus verschiedenen Trägervertretern entscheidet über die entsprechenden Anträge. Sie erhalten dann bis zum Ende der Woche eine entsprechende Rückmeldung.
Für alle Vorschulkinder wird es ab dem 25.05.2020 möglich sein, den Kindergarten 2 x in der Woche nachmittags zu besuchen. Hierzu ist kein Antrag erforderlich. Die Leiterinnen werden sich mit den jeweiligen Familien in Verbindung setzen.
Für evtl. Rückfragen stehen die Leiterinnen sowie auch Frau Schimpf im Rathaus zur Verfügung.
Telefon: 05903/9305-224.